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Vorab noch ein paar wichtige Informationen:

Der steuerfreie 50 Euro Sachbezug

§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG

 

Kaufkraft steigern und Lohnnebenkosten sparen: Bis zu einer Freigrenze von

50 Euro dürfen Unternehmen jedem Mitarbeiter pro Monat eine Sachleistung gewähren. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer zahlen dafür Steuern- und Sozialabgaben. Für den Mitarbeiter stellt das ein Plus von bis zu 600 Euro im Jahr dar.

Beispiele für Sachlösungen sind Tankgutscheine, Einkaufsgutscheine und Gutscheinkarten. Unsere CITYBUSINESSCARD Wittgenstein Gutscheinkarte bringt den Vorteil, dass der Arbeitnehmer die "ausgezahlten" Beträge ansparen kann und den in über50 Akzeptanzstellen ausgeben kann.

 

Das sollten Sie zum Sachbezug wissen:

 

Geschenke an Arbeitnehmer:

Steuerfrei bis zu einer Höhe von 60 Euro (Steuerfreie Aufmerksamkeiten)

In Deutschland haben Arbeitgeber die Möglichkeit ihren Angestellten zu persönlichen Anlässen steuerfreie Sachzuwendungen zukommen zu lassen. Diese dürfen lediglich die Freigrenze in Höhe von 60 Euro pro Anlass nicht übersteigen. Die Freigrenze in Höhe von 60 Euro (R. 19.6, Abs. 1 LStR) ist kein Jahresbetrag. Sie dürfen dem betreffenden Arbeitnehmer mehrfach im Jahr zu festgelegten, persönlichen Anlässen ein Geschenk überreichen.

 


Eine Zuwendung an Mitarbeiter bleibt nur dann steuerfrei, wenn sie zu einem dieser persönlichen Anlässe des Mitarbeiters verschenkt wird:

 

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Damit das Geburtstagsgeschenk für Ihren Mitarbeiter steuerfrei bleibt, müssen Sie wenige Regeln beachten.

 

Wichtige Regeln zum 60 Euro Sachbezug finden Sie hier:


 

Ipsos-Studie bestätigt:

 

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter

So bleiben Ihre Geschenke zum Jahresende steuerfrei.

 

Diese Steuervorteile können Sie für Weihnachten nutzen:

        Freibetrag für Betriebsfeier

Als Arbeitgeber steht Ihnen der 110 Euro Freibetrag für jeweils zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr zur Verfügung (§ 19 Abs. 1a EStG). Alle Kosten, die pro Arbeitnehmer anfallen, sind für Sie bis zu 110 Euro steuerfrei. In diesen Freibetrag können Sie die Organisationskosten Ihrer Veranstaltung sowie ein Geschenk für Ihre Mitarbeiter einrechnen. Wichtig: das Geschenk muss klar erkenntlich im Rahmen der Feier verschenkt werden, um die Vorteile des Freibetrages nutzen zu können. Sobald Sie den Wert von 110 Euro überschreiten, ist der zusätzliche Betrag zu versteuern.

50 Euro Sachbezug

Sie planen keine Feier, möchten Ihre Mitarbeiter aber trotzdem steuerfrei beschenken? Jeden Monat können Sie Ihren Arbeitnehmern ein Sachgeschenk im Wert von max. 50 Euro steuerfrei zukommen lassen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Dabei darf der Wert des Geschenks diese Freigrenze nicht überschreiten, sonst ist der komplette Betrag zu versteuern. Wenn Sie diesen monatlichen Sachbezug nicht schon ausschöpfen, können Sie ihn auch für ein Weihnachtsgeschenk einsetzen. Dies gilt auch zusätzlich zu einer Betriebsveranstaltung. Bei, voller Ausschöpfung, ist pro Arbeitnehmer, ein steuerfreier Ausgabenbetrag von 154 Euro (110 Euro für eine Feier + 50 Euro für ein Geschenk) möglich.

 

 

 

Dies stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Bitte fragen Sie IhrenSteuerberater.

 

 


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